Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte und, sofern und soweit die Parteien im Einzelfall keine anders lautenden Vereinbarungen treffen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;  entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. 
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Prospekte und Kataloge sind unverbindlich. Angaben in Plänen und technische Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Die Ampack Handels GmbH behält sämtliche Rechte an den von ihr gelieferten Plänen und technischen Unterlagen vor. Bei Nichtbestellung sind die offertbezogenen Pläne sofort an die Ampack Handels GmbH zurückzugeben.

3. Preise

Die Preise verstehen sich netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in EUR ab Herstellerwerk unverpackt, exkl. Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben. Verpackung, Fracht, Porto und allfällige Montagekosten werden zusätzlich zu den tatsächlichen Auslagen verrechnet. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung usw. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. 

4. Zahlungsbedingungen

a) Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

b) Die vereinbarten Zahlungstermine sind vom Kunden auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage oder Abnahme aus Gründen, welche die Ampack Handels GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen. Der Besteller ist nicht berechtigt, von sich aus Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen, zu verrechnen oder zurückzuhalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen sollten.

c) Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung im Rückstand, so ist die Ampack Handels GmbH ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen oder versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, ohne dass der Besteller hierfür eine Entschädigung verlangen kann. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

d) Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der 8 % über dem von der EZB verlautbarten Basiszinssatz liegt. Zudem hat er für die entstehenden Mahn- und Inkassospesen aufzukommen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern die Ampack Handels GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Im Weiteren besteht die Berechtigung, von der Lieferung schon bestätigter Aufträge zurückzutreten, ohne dass der Besteller hierfür eine Entschädigung verlangen kann. Ist der Kunde mit einer Zahlung oder Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen im Rückstand, so wird der ganze Restbetrag sofort fällig.

5. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, die notwendigen technischen Unterlagen des Kunden vollständig bei der Ampack Handels GmbH eingetroffen, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie die erforderlichen behördlichen Bewilligungen erteilt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung beim Kunden eingetroffen ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Umstände wie Epidemien, Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Boykott, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen oder behördliche Massnahmen die Einhaltung der Lieferfrist verhindern. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten im Rückstand ist, insbesondere wenn er die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig liefert, die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet oder mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand ist. Innerhalb Österreich liefern wir ab EUR 2.000,– Bruttowarenwert franko, unterhalb EUR 2.000,– wird eine Frachtpauschale von EUR 30,– verrechnet.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6. Verpackung

Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

7. Unentgeltliche Beratung

Eine allfällige mündliche, unentgeltliche technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen jedoch ausserhalb jeglicher vorvertraglicher oder vertraglicher Verpflichtungen. Die Ampack Handels GmbH übernimmt dafür, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Beratung, keinerlei Haftung.

8. Gefahrtragung und Versicherung

Die Gefahr geht spätestens mit der Ablieferung der Ware beim Besteller auf diesen über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferant noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10. Abnahme

Kontrollieren Sie bitte den Lieferschein bei Erhalt der Ware. Reklamationen bei offenen Mängeln (Mengendifferenz / Beschädigung) werden nur innert 24 Stunden, bei versteckten Mängeln innert 6 Tagen akzeptiert. Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

11. Mängelansprüche / Gewährleistung:

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung beim Kunden. Die Gewährleistung durch die Ampack Handels GmbH setzt fristgerechte Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus. § 934 ABGB ist ausgeschlossen.

b) Die Ampack Handels GmbH verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin die Lieferung bzw. Teile davon, die nachweisbar wegen Mängel in Material oder Ausführung schadhaft sind oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Das Recht auf Wandelung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Sofern eine Lieferung trotz Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung noch mit Mängeln behaftet ist, kann die Ampack Handels GmbH die mangelhafte Lieferung zurücknehmen gegen Rückgabe der empfangenen Zahlungen. Ersetztes Material wird Eigentum der Ampack Handels GmbH. Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

c) Von der Garantie und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials der Ampack Handels GmbH oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, sondern z. B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Verwendungsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht von der Ampack Handels GmbH ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie anderer Gründe, welche die Ampack Handels GmbH nicht zu vertreten hat.

d) Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.

12. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Insbesondere haftet die Ampack Handels GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, frustrierte Aufwendungen, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Eigentumsvorbehalt

Die Verkäuferin bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferung, bis der Besteller seine vertraglichen Zahlungspflichten vollumfänglich erfüllt hat. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen-Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen usw. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

14. Datenschutz, Adressänderung

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

15. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Ampack AG bearbeitet die Daten des Kunden (u.a. Firma, Adresse, Personenangaben der Kontaktpersonen und weitere geschäftsbezogene Daten) und Daten zu den Kundenaktivitäten (u.a. Bestellungen, Reklamationen) zur Geschäftsabwicklung sowie zu Marketingzwecken. Die Datenbearbeitung beinhaltet das Sammeln, Speichern, Nutzen, Übermitteln, Bekanntgeben und Löschen der Daten. Sie erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die bei der Ampack AG vorhandenen Daten des Kunden für die Geschäftsabwicklung sowie für Marketingzwecke direkt und/oder indirekt verwendet werden und für den gleichen Zweck an Geschäftspartner der Ampack AG (z.B. Lieferanten) übermittelt und weitergegeben werden können. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Daten auch in Staaten übermittelt und dort bearbeitet werden, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Die Einwilligung des Kunden erfolgt freiwillig und der Kunde hat jederzeit das Recht, die Einwilligung auf Werbung zu widerrufen. Die übrigen Daten müssen zur Geschäftsabwicklung bearbeitet werden (inkl. Weitergabe an Dritte).

16. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden am sachlich zuständigen Gericht am Sitz des Kunden zu klagen. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.